Datenlöschung
Datenlöschung wird eingesetzt, wenn Daten nicht mehr benötigt werden und so entfernt werden sollen, dass eine weitere Einsichtnahme nicht mehr möglich ist.
Praktisch ist zu unterscheiden zwischen dem Löschen einzelner Dateien und dem (meist datenschutzgerechten) Vernichten von Datenträgern.
1. Grundformen des Löschens bei Dateien in Dateisystemen
Dateien werden heute überwiegend in sogenannten Dateisystemen geführt (im Betriebssystem Windows ist das z. B. das System NTFS). Darin werden die Informationen über die Dateien (Dateinamen, Dateigröße usw.) in speziellen Verzeichnissen (Ordner) geführt und die Daten selbst getrennt davon in einzelnen Fragmenten verstreut gespeichert. Die Aktionen zum Speichern der Daten (Lesen, Schreiben, Ändern, Löschen) werden dabei unter Verwendung von Funktionen des Betriebssystems zur Dateiverwaltung oder über ein Datenbanksystem ausgeführt. Mehrere Dateien können in einem Dateiverzeichnis zusammengefasst werden, das dann auch selbst wieder Teil eines übergeordneten Verzeichnisses sein kann.
Für das Löschen solcher Dateien können die folgenden Grundformen unterschieden werden:
1.1 Verschieben von Dateien in den „Papierkorb“
In vielen grafischen Betriebssystemen (z. B. Windows) werden Dateien, die vom Benutzer gelöscht werden, zunächst nur in einen besonderen Ordner – Papierkorb – verschoben. Dort bleiben sie gespeichert und können unter ihrem ursprünglichen Dateinamen ohne Datenverlust an ihrer ursprünglichen Stelle wiederhergestellt werden. In der Regel ist so auch das Verschieben ganzer Verzeichnisse (mit mehreren Dateien und Unterverzeichnissen) in den Papierkorb möglich.
1.2 Logisches Löschen des Papierkorbs
Erst durch die Papierkorb-Funktion „Leeren“ werden die Dateieinträge aus dem Dateiverzeichnis des Papierkorbs entfernt und die Datei damit „logisch gelöscht“. Der bisherige Speicherplatz der Daten wird dann als „überschreibbar“ geführt. Die Daten selbst befinden sich danach zwar noch auf dem Datenträger, der von ihnen bisher belegte Speicherplatz wird aber schrittweise überschrieben, sobald er zum Speichern anderer Daten benötigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Daten durch den Einsatz spezieller Programme wiederhergestellt werden.
1.3 Logisches Löschen (Aushängen) von Dateien
Das logische Löschen einzelner Dateien oder Verzeichnisse ist auch ohne den Umweg über den Papierkorb möglich. Die Betriebssysteme mit grafischer Bedienoberfläche (z. B. Windows) stellen dazu Kommandos bereit, die z. B. mit „unwiderruflich Löschen“ bezeichnet sind (bei Windows ist das z. B die Tastenkombination
Dabei werden die betroffenen Dateien aus dem Verzeichnis entfernt. Die Daten selbst befinden sich danach zwar noch auf dem Datenträger, der von ihnen bisher belegte Speicherplatz wird aber schrittweise überschrieben, sobald er zum Speichern anderer Daten benötigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Daten durch den Einsatz spezieller Programme wiederhergestellt werden.
1.4 Physisches Löschen (Überschreiben) von Dateien
Beim physischen Löschen, auch als „endgültiges Löschen“ bezeichnet, wird der Speicherplatz von Dateien durch bestimmte Bitkombinationen überschrieben. Die Datei ist danach noch vorhanden und wird auch weiterhin im Verzeichnis geführt, aber ihr Inhalt ist nicht mehr verfügbar, weil er überschrieben wurde. Dadurch können die bisherigen Daten nicht mehr eingesehen werden.
Das physische Löschen findet allerdings beim Löschen einer einzelnen Datei nicht mit Mitteln des Betriebssystems statt, sondern muss unter Zuhilfenahme eines speziellen Programms ausdrücklich veranlasst werden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Datei zuerst physisch gelöscht (überschrieben) wird, bevor sie anschließend logisch gelöscht (aus dem Verzeichnis entfernt) wird! Wenn die Datei zuerst logisch gelöscht (aus dem Verzeichnis entfernt) würde, könnte sie anschließend nicht mehr physisch gelöscht (überschrieben) werden, weil sie dann bereits aus dem Verzeichnis entfernt ist und auf sie nicht mehr zugegriffen werden kann. Die physische Löschung ist eine wirksame Maßnahme zur Erhöhung der Datensicherheit und des Datenschutzes, die die Rekonstruktion der alten, nicht mehr benötigten Daten verhindert.
2. Zerstörung des Datenträgers
Vom Löschen einzelner Dateien ist das Zerstören eines Datenträgers zu unterscheiden. Beim Löschen von Dateien werden nur die Dateien entfernt, der Datenträger bleibt aber weiterhin – z. B.- zur Aufnahme neuer Daten – verfügbar. Beim Zerstören eines Datenträgers wird dieser physisch zerstört. Das erfolgt z. B. mit Druckerpapier, wenn die Daten nicht mehr benötigt werden, oder auch mit elektronischen Datenträgern wie Festplatten, CD oder DVD, USB-Sticks usw., wenn diese nicht weiterverwendet werden sollen und eine weitere (unbefugte) Datennutzung ausgeschlossen werden soll.
Für die (datenschutzgerechte) Zerstörung von Datenträgern gibt es namhafte und zertifizierte Unternehmen, die die Zerstörung der Datenträger auch nachweisen.